Leistungen
Grundstücksvermessungen im Freistaat Thüringen (hoheitliche Vermessungen):
(Die Vergütung der Tätigkeit des ÖbVI richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) vom 29. Januar 2010 (GVBI.S.1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. November 2016 (GVBI. S. 564)
- Zerlegungsvermessungen
- Grenzwiederherstellungen
- Grenzanzeigen
- Grenzbezogene Gebäudeabsteckungen
- Katastermäßige Gebäudeeinmessungen
- Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
- Vermessung langgestreckter Anlagen z.B. Straßenschlussmessung
- Bodenordnungsverfahren nach FlurbG und BauGB
Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster für das Gebiet des Freistaates Thüringen:
Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) vom 29. Januar 2010 (GVBI.S.1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. November 2016 (GVBI. S. 564)
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (ehem. Flurkarte)
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis)
- Beglaubigung der Auszüge
Ingenieurtechnische Vermessung – bundesweit:
Die Kosten richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Erstellung von Festpunktnetzen in Lage und Höhe
- Entwurfsvermessung (Lage- und Höhenpläne) als Projektierungsgrundlage
- Bauvermessung – Absteckungen für den Hoch-, Tief- und Straßenbau
- Digitales Geländemodell, Längs- und Querprofile
- Baukontroll- und Überwachungsmessung, Deformationsmessung
- Leitungsbestandpläne der Ver- und Entsorgungsträger
- Trassierung, Absteckungen, Kontrollaufmasse aller Art
- Massenermittlung
- Gebäudeinnenaufmass – Horizontal- und Vertikalschnitte für den Um- und Ausbau